Rawls' Theorie der Gerechtigkeit
Eine besondere Rolle in der neu aufflammenden Diskussion um die Grundlagen einer liberalen Gesellschaft spielte dann die `Theory of Justice', die Rawls 1971 veröffentlichte. An diesem Buch entzündete sich eine breite Diskussion, die schließlich auch zur Formierung des gegenwärtigen Kommunitarismus führte.
In seinem Buch legt Rawls die theoretische Grundlage für eine liberale Demokratie, in der auch soziale Belange öffentlich berücksichtigt werden. Bestehende Ansätze aus Soziologie und Wirtschaftswissenschaften werden zu einer neuen, umfassenderen Theorie zusammengeführt und weiterentwickelt.
Rawls geht davon aus, daß Gerechtigkeit die wichtigste Tugend sozialer Institutionen ist. In seinen weiteren Ausführungen geht er allerdings nicht direkt auf die Frage zu, welcher der verschiedenen theoretischen Ansätze in der Diskussion um die gerechte Gesellschaft vorzuziehen ist. Stattdessen greift er in der Tradition von Locke zum Mittel des Gesellschaftsvertrages: Rawls stellt die Frage, welches soziopolitische Arrangement wir wählen würden, wenn wir uns frei und ohne Parteilichkeiten entscheiden könnten.
Als Voraussetzung für eine wirklich unbeeinflußte Entscheidung entwirft Rawls das Szenario einer Versammlung, in der die einzelnen durch einen ,,Schleier des Nichtwissens`` von ihren Eigeninteressen getrennt werden. Genauer: Niemand weiß um seinen sozialen Status, um seine körperlichen und geistigen Gaben, um seine Lebensziele und -einstellungen oder auch um den genaueren Charakter der derzeitigen Gesellschaftsform. Demgegenüber haben alle Mitglieder der Versammlung ein gleiches Grundwissen, das die generellen Prinzipien von Wirtschaft, sozialer Organisation, Psychologie und Politik beinhaltet.
Durch diese Vorkehrungen will Rawls erreichen, daß die Gesellschaftsform, die unter diesen Bedingungen gewählt werden würde, mit hoher Wahrscheinlichkeit eine gerechte Gesellschaft ist. Vor allem stützt sich diese Hoffnung darauf, daß die Partikularinteressen der Entscheidenden keine Berücksichtigung finden können, so daß nur nach generellen Erwägungen entschieden wird. Die Ausführbarkeit des resultierenden Gesellschaftsentwurfes wird durch das Grundwissen der Entscheidenden wahrscheinlich.
Zu den Entscheidungsträgern ist prinzipiell nur zu sagen, daß es sich um Einzelpersonen handelt, die unter Berücksichtigung von folgenden Generationen ihrer Familie rational und ohne Neid entscheiden. Allerdings vereinfacht Rawls die Entscheidungsfindung erheblich, indem er folgende Überlegung zum Tragen bringt: Wenn jeder das gleiche, lediglich allgemeine Wissen hat, und wenn alle sich gleich rational verhalten, dann werden alle gleich entscheiden. Darum reicht es, die Wahl einer zufällig ausgewählten Person zu betrachten.
Dieser Kunstgriff verringert die Schwierigkeit, das Arrangement zu finden, das unter diesen Bedingungen gewählt werden würde, erheblich: Nunmehr kann jeder sich selbst als die einzig relevante wählende Person betrachten, sofern er sich den Schleier des Nichtwissens auferlegt.
Gegenstand der Entscheidung sind die sozialen Institutionen und ihr Zusammenwirken, die Rechte und Pflichten des einzelnen und die Verteilung des gemeinsam Erwirtschafteten, insgesamt also die Grundstrukturen der Gesellschaft. Zwingend vorgeschrieben ist die Form, in der diese Grundstrukturen festzulegen sind: Als erster Schritt zu einer gerechten Gesellschaft sind öffentlich annerkannte oberste Prinzipien festzulegen, die immer und für alle gelten. Rawls bezeichnet dies als eine öffentlich anerkannte Gerechtigkeitskonzeption. Vorgegeben wird damit ein Rechtsstaat als nicht-dispositive Grundstruktur.
Weitere Vorgaben zur Entscheidungsfindung sind einige Annahmen über die Gesellschaftsmitglieder und die Rahmenbedingungen. Es wird davon ausgegangen, daß die Bevölkerung mit der gewählten Gerechtigkeitskonzeption größtenteils konform geht und sich hauptsächlich für die eigenen Belange interessiert. Die Gesellschaft befindet sich nach Rawls' Annahmen weiter in einer Situation mit moderater Knappheit der Güter bei widerstreitenden Forderungen der einzelnen, so daß Verteilungsprobleme zu lösen sind.
Unter Berücksichtigung all dieser Vorgaben ist dann die Entscheidung für eine Gerechtigkeitskonzeption zu treffen. Um dies handhabbar zu gestalten, schränkt Rawls die potentiell unendlich vielen Alternativen auf eine Liste üblicher Möglichkeiten ein. Auf dieser Liste befinden sich:
- Rawls Konzeption, die noch näher zu erklären sein wird.
- Die Gruppe der klassischen teleologischen Konzeptionen, zu denen u.a. der Utilitarismus gehört. Die Gesellschaft soll nach diesen Theorien auf das Erreichen eines Zieles ausgerichtet sein, beim Utilitarismus ist z.B. dem gesamtgesellschaftlichen Nutzen alles andere unterzuordnen.
- Eine Gruppe ,,gemischter`` Konzeptionen, die verschiedene utilitaristische Gedanken mit Elementen zum Schutz der Freiheit verbinden.
- Intuitionistische Konzeptionen, die z.B. auf der Abwägung einer Liste von auf den ersten Blick einleuchtenden Grundsätzen beruhen.
- Egoistische Ideen wie die, daß jeder meinen Interessen dienen muß.
Daraufhin diskutiert Rawls die Strategien, die zur systematischen Auswahl unter diesen Möglichkeiten dienen können. Als Alternativen stehen hier zur Auswahl:
- Die Maximin-Strategie, die zur Auswahl der Alternative führt, die im schlechtesten Fall das für den Entscheidenden beste Ergebnis bringt.
- Die Maximax-Strategie, nach der die Alternative zu wählen ist, die im besten Fall zum besten Ergebnis führt.
- Die Nutzenmaximierungs-Strategie, bei der alle möglichen Resultate einer Alternative jeweils mit ihrer Wahrscheinlichkeit gewichtet werden und die Summe den Ausschlag gibt.
Gegen die Maximax-Strategie spricht ihre Riskantheit: Ein Mitglied der Versammlung könnte sich ihr zufolge z.B. für eine absolute Monarchie entscheiden, da es dann im besten Fall absolutistischer Herrscher werden könnte. Dabei würde allerdings nicht berücksichtigt, daß es im Absolutismus nur eine einzige derartige Position zu besetzen gilt, während alle anderen sehr viel schlechter abschneiden.
Gegen die Nutzenmaximierungs-Strategie spricht lt. Rawls, daß die Wahrscheinlichkeiten und die Bewertungen der Resultate wohl kaum exakt zu ermitteln sind. Dazu kommt die Überlegung, daß so wichtige Entscheidungen wohl eher konservativ getroffen werden, und daß schlechte mögliche Ergebnisse die Entscheidenden abschrecken werden. Bei letzterem ist z.B. an eine Gesellschaftsform zu denken, in der es der Mehrheit sehr gut, einer kleinen Unterschicht jedoch sehr schlecht geht -- die Summe aller Nutzen könnte hier durchaus höher sein als bei einer Gesellschaft, in der es allen halbwegs gut geht, trotzdem wird die Aussicht, sich eventuell in dieser Unterschicht wiederzufinden, die Entscheidenden hier zurückhalten.
Übrig bleibt demnach die Maximin-Strategie. Rawls zufolge werden bei Anwendung dieser Strategie voraussichtlich die folgenden zwei Prinzipien als öffentlich anerkannte Gerechtigkeitskonzeption ausgewählt:
1. Jede Person hat ein gleiches Recht auf ein völlig adäquates System gleicher Grundrechte und Grundfreiheiten, das mit dem gleichen System für alle anderen vereinbar ist.
2. Soziale und ökonomische Ungleichheiten müssen zwei Bedingungen erfüllen: erstens müssen sie mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen unter Bedingungen fairer Chancengleichheit offenstehen, und zweitens müssen sie zum größten Vorteil der am wenigsten begünstigten Mitglieder einer Gesellschaft sein.
Von diesen Prinzipien, die Rawls' Vorschlag darstellen, hat das erste den Vorrang vor dem zweiten, und innerhalb des zweiten hat die Chancengleichheit Vorrang vor dem zweiten Teil, dem sog. Differenzprinzip. Außerdem hat Gerechtigkeit Vorrang vor Effizienz und Wohlfahrt. Zusammenfassen lassen sich die Prinzipien damit so:
Alle Primärgüter der Gesellschaft -- Freiheit und Möglichkeiten, Einkommen und Reichtum, und die Grundlagen der Selbstachtung -- sollen gleich verteilt sein, wenn nicht eine ungleiche Verteilung eines oder aller dieser Güter zum Vorteil der Benachteiligten ist.
Die Auswahl dieser Prinzipien nach der Maximin-Strategie wird von Rawls damit begründet, daß das zweite Prinzip für das Wohlergehen der Benachteiligten sorgt und das erste auch ihnen die Freiheit erhält.
Dazu kommen Machbarkeitsüberlegungen: Rawls argumentiert, daß diese Prinzipien verläßlich eingehalten werden, da sie für niemanden untragbar sind, daß sie vielmehr unterstützt werden, da sie zum Guten für jeden einzelnen beitragen. Dazu kommt, daß diese Prinzipien jedem die Selbstachtung garantieren, auch dies verbessert die soziale Kooperation.
Weiter stellt Rawls sein Konzept als intuitiv naheliegend dar: Eine gleiche Verteilung aller gesellschaftlichen Güter ist der intuitive Ausgangspunkt -- warum sollte man sich mit weniger zufrieden geben, und mehr ist nicht sicher. Von dieser Regel kann man allerdings dann Ausnahmen zulassen, wenn sie im Endeffekt zum Vorteil aller sind. Ob das der Fall ist, läßt sich am Fall der Benachteiligten feststellen.
Nach der Festlegung der Grundprinzipien wird der Schleier des Nichtwissens teilweise gelüftet. Generelle Fakten wie z.B. die ökonomischen Grundlagen und die politische Kultur werden bekanntgegeben, mit diesem Wissen wird eine Verfassung entworfen.
Dann wird wiederum mehr bekannt, es werden Gesetze geschaffen, und schließlich wird der Schleier vollständig gehoben und das Leben bzw. die Gesetzesanwendung in der neuen Gesellschaft beginnt.
Folgerungen aus den Prinzipien
Als Beispiel für eine mögliche Verfassung nennt Rawls die liberale Demokratie. Er führt aus, dies sei lediglich ein Beispiel, auch andere Gesellschaftsformen seien mit seinen Prinzipien vereinbar. Allerdings leitet er im folgenden aus seinen Prinzpien eine Reihe von Anforderungen an die Verfassung ab, die diese Offenheit schwer vorstellbar erscheinen lassen.
Folgendes sind Rawls Anforderungen:
- Der Staat muß als ein Zusammenschluß gleicher Bürger agieren.
- Es darf keine offizielle Philosophie oder Religion geben, dem einzelnen muß ein Rahmen für den individuellen Umgang mit diesen Themen gewährleistet sein. Dieser Rahmen muß eigenen Prinzipien entsprechen, auf die sich die Gesellschaftsmitglieder unter dem Schleier des Nichtwissens geeinigt hätten.
- Die Freiheit darf nur beschränkt werden, um Ordnung und Sicherheit dem gemeinsamen Interesse entsprechend zu wahren. Auch hier sind Grundsätze zu befolgen, wie sie auch unter dem Schleier des Nichtwissens beschlossen worden wären.
- Freiheit darf nur zugunsten von Freiheit eingeschränkt werden. Gewissensfreiheit muß allen in gleichem Maße gewährt werden, und wenn die Verfassung gesichert ist, gibt es keinen Grund, nicht auch den Intoleranten Freiheit zu gewähren.
Alles in allem soll die Verfassung eine gerechte Prozedur bereitstellen, die den Anforderungen gleicher Freiheit genügt, und durch die gerechte und effektive Gesetzgebung wahrscheinlich wird. Durch die Forderung nach gleicher Freiheit werden Partizipationsmöglichkeiten für alle gefordert, im Endeffekt also eine Demokratie.
Die Freiheit erfordert auch Beschränkungen der Legislativmacht, z.B. durch ein Zweikammer-System, Gewaltenteilung, ,,checks and balances`` und einen richterlich überwachten Grundrechtskatalog. Außerdem ist auch für die Durchsetzung der Freiheit ein Rechtsstaat erforderlich, damit die Grenzen der Freiheit klar sind und voll ausgeschöpft werden können. Auch ist die Macht der Exekutive soweit wie möglich zu beschränken, aber gleichzeitig muß darauf geachtet werden, daß ihr genug Macht verbleibt, um die Gesetze durchsetzen zu können.
Im Bereich der Wirtschaftsordnung ist für Rawls vor allem das zweite seiner Prinzipien wichtig, also einerseits die Chancengleichheit, andererseits das Differenzprinzip, d.h. das Prinzip, demzufolge soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten zum größten Vorteil der Benachteiligten sein müssen. Dabei hat die Chancengleichheit den Vorrang.
Chancengleichheit ist lt. Rawls in der Wirtschaft zu erreichen durch Kontrolle des Verhaltens der Unternehmen, durch Vorbeuge vor Monopolen und durch die Garantie eines Mindesteinkommens. Die Verhaltenskontrolle soll dazu dienen, um:
- Im Preissystem einen angemessenen Wettbewerb zu erhalten und die Bildung von übermäßiger wirtschaftlicher Macht zu verhindern -- Abwägungsgrundlage sind hier die Pareto-Optimalität, geographische Tatsachen und die Wünsche der Haushalte. Den hierfür zuständigen Bereich des Staates nennt Rawls die ,,Allokationsabteilung``.
- Vollbeschäftigung der Arbeitswilligen, freie Berufswahl und adäquate Verdienstmöglichkeiten zu gewährleisten und um die Effizienz der Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Hierfür zuständig ist lt. Rawls die ,,Stabilisierungsabteilung`` des Staates.
- Soziale Mindeststandards wie z.B. ein Existenzminimum für alle zu garantieren. Dies wird von der ,,Umverteilungsabteilung`` geleistet.
- Durch Besteuerung und eventuell auch durch Anpassung der Eigentumsrechte die Verteilung ungefähr gerecht zu gestalten. Zu denken ist hier z.B. an Schenkungs- und Erbschaftssteuern, die eine Streuung des Eigentums begünstigen, oder an allgemeine Steuern, durch die der Staat die Mittel z.B. für die Sicherung des Existenzminimums erhält.Dies fällt in den Bereich der ,,Verteilungsabteilung``
Weiter führt Rawls aus, daß all diese Anforderungen Ideale sind, so daß der Gesellschaftsvertrag auch dann bindet, wenn sie nicht voll erreicht werden. Wenn allerdings die Freiheit wiederholt verletzt wird und auch der gerichtliche Rechtsschutz nicht greift, dann ist ziviler Ungehorsam und in Extremfällen auch Rebellion gerechtfertigt.
Michael Below
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