Leviathan, Thomas Hobbes
Hobbes' Theorien über Naturzustand und Naturgesetz gehören zu den wichtigsten Gedanken seines Werkes.
Naturzustand
Interpretation
Leviathan
"Homo homini lupus", "Der Mensch ist dem
Menschen ein Wolf", lautet
des Thomas Hobbes berühmtester Ausspruch, der sein negatives Menschenbild in
eine einprägsame Formel bringt. Man könnte heute mit einem Augenzwinkern sagen,
daß dieser Ausspruch daher mißglückt ist, weil er den Wolf beleidigt; dieser
ist sicher bei weitem nicht so grausam wie ein Mensch.
Doch sieht man von dieser eher zynischen Feststellung ab,
können wir jenes, was Hobbes tatsächlich meint, mit anderen Worten etwa so
wiedergeben: Der Mensch ist von Natur aus grausam, habgierig, egoistisch etc.;
ein Raubtier voller Bosheit. Hobbes ist für alle, die ihm schlecht gesonnen
sind, ein Misanthrop; für alle, die ihm wohlgesonnen sind, ein Realist.
Hobbes' Ausspruch markiert auch seine Distanz zur
"Politik" des Aristoteles. Dieser sieht den Menschen als politisches
Tier, dessen Fähigkeit zur Staatsbildung eine natürliche Veranlagung darstellt.
Aristoteles vergleicht den Menschen in dieser Hinsicht auch mehrmals mit den
Bienen und den Ameisen.
Hobbes' These von der Gleichheit der menschlichen
Fähigkeiten
Hobbes ist der Meinung, daß die Menschen hinsichtlich ihrer
Fähigkeiten relativ gleich begabt sind. Trotz der Tatsache, daß es stärkere und
schwächere Menschen gibt, "wird man gewiß selten einen so schwachen
Menschen finden, der nicht durch List und in Verbindung mit anderen, die mit
ihm in gleicher Gefahr sind, auch den stärksten töten könnte" (Leviathan,
Kap.13).
Auch hinsichtlich der geistigen Begabungen sind die Menschen relativ
gleich, sieht man vom Gebrauch der Sprache und von der Kenntnis der Wissenschaften
ab; hier sind die Begabungen freilich ungleich verteilt. Hobbes hält es für
ausgemacht, daß die Fähigkeit zu letzteren nur auf Übung beruht; die
prinzipielle Verteilung der Verstandeskräfte, also das potentielle Vermögen
dazu, meint Hobbes, sei relativ gleich.
Der Naturzustand
Hobbes konstruiert einen ursprünglichen Zustand, in dem sich
die Menschen dereinst befunden haben soll. Dieser Naturzustand zeichnet sich
aus durch das Fehlen einer staatlichen Ordnung.
Der Beweis dafür, daß der Mensch sich so grausam verhalten
würde, sei ein empirischer. Im Bürgerkrieg z.B. gelten die Gesetze nicht, es gibt keine Staatsmacht,
welche sie verteidigt; sogleich fallen die Menschen übereinander her.
Würden die Gesetze aufgehoben werden, bräche dieser
Naturzustand ebenfalls aus.
Nun kann sich aber, aufgrund der oben dargelegten Gleichheit
der Kräfte ein jeder berechtigte Hoffnung auf die Erfüllung seiner Triebe
machen. Am wichtigsten ist hierbei der Wunsch nach Selbsterhaltung (u.a.
Leviathan, Kap.13), das ist aber bei weitem nicht der einzige Antrieb, daneben
gibt es andere. Aber selbst, wenn ein Mensch nur nach der Selbsterhaltung
strebt, wird er andere angreifen müssen; schon alleine, um ihnren
Feindseligkeiten zuvorzukommen. Die häufigsten Anlässe, bei denen Menschen
miteinander uneins werden, sind Mitbewerbung (um Macht, Geld etc.),
Verteidigung und Ruhm.
Der Krieg aller gegen alle
Da ein jeder in diesem Kriegszustand unter ständiger
Bedrohung lebt, können sich die höheren Kräfte nicht entfalten. Wer sollte z.B.
den Acker bestellen, wenn er ständig Raub und Plünderung fürchten muß oder um
sein Leben zittert? Aber auch andere wichtigen Güter, die nur im Frieden (d.h.
in der Abwesenheit des Krieges) gedeihen können, sind nicht möglich.
Hobbes schreibt dazu im dreizehnten Kapitel des
"Leviathan":
"Da findet sich kein Fleiß, weil kein Vorteil davon zu
erwarten ist; es gibt keinen Ackerbau, keine Schiffahrt, keine bequemen
Wohnungen, keine Werkzeuge höherer Art, keine Länderkenntnis, keine
Zeitrechnung, keine Künste, keine gesellschaftlichen Verbindungen; stattdessen
ein tausendfaches Elend; Furcht, gemordet zu werden, stündliche Gefahr, ein
einsames, kümmerliches, rohes und kurz dauerndes Leben."
An dieser Stelle muß betont werden, daß Hobbes zur Zeit des
englischen Bürgerkrieges lebte, der mit der Thronbesteigung Jakobs I. (1603-25)
begann; dieser Umstand ließ ihn die Aktualität der Frage nach dem richtigen und
geordneten Staatswesen brennend spüren.
Nicht nur im Bürgerkrieg fallen die Menschen wieder in den
Naturzustand zurück, sondern auch die Staaten leben untereinander im
Naturzustand; hier gibt es keine übergeordnete Macht, die stark genug ist, das
Recht mit Gewalt durchzusetzen (Hobbes wertet den bewaffneten Frieden und den
Vorsatz, bei Gelegenheit Gewalt einzusetzen, auch als eine Art Krieg).
In einem Kriegszustand gibt es keinen gesicherten Besitz;
den Besitz behält man nur, solange man ihn sich durch seine Stärke zu sichern
versteht.
Der "bellum omnium contra omnes" mündet notwendig
ein in die Furcht. Jeder fürchtet sich vor heimlichen Überfallen, Plünderungen,
Verlust des Besitzes, aber vor allem vor dem gewaltsamen Tod. Letztere Furcht
entspringt sicherlich aus dem oben erwähnten Selbsterhaltungstrieb, der den
Menschen zueigen ist. Diese Furcht, insbesondere die Furcht vor dem Tod, ist
auch das treibende Motiv, warum der Naturzustand beendet und eine staatliche
Macht geschaffen wird.
Naturrecht und Naturgesetz
Das Naturrecht ist das Recht, welches im Naturzustand
herrscht. Es ist "die Freiheit, nach welcher ein jeder zur Erhaltung
seiner selbst seine Kräfte beliebig gebrauchen und folglich alles, was dazu
etwas beizutragen scheint, tun kann" (Leviathan, Kap.14).
Daraus wird das ursprüngliche Recht aller auf alles
abgeleitet, "da es nichts gibt, was er nicht irgendeinmal zur Verteidigung
seines Lebens gegen einen Feind mit Erfolg gebrauchen könnte,..."
(Leviathan, Kap.14).
Der Unterschied zwischen Recht und Gesetz besteht darin, daß
das Recht eine Freiheit beinhaltet (man darf etwas tun), das Gesetz aber eine
Verbindlichkeit (man muß etwas tun). Von Natur aus ist der Mensch, meint
Hobbes, frei, alles zu tun, was ihm beliebt. Diese Freiheit eben ist das
Naturrecht, d.h. das Recht auf alles, welches, wie im obigen Zitat angeführt,
aus dem Recht der Selbsterhaltung im Naturzustand hervorgeht.
Solange der Naturzustand gilt, existiert für alle das
Naturrecht, alle haben also das Recht auf alles. Wenn aber alle ein Recht auf
alles haben, schränken sie sich gegenseitig total ein; der Krieg aller gegen
alle ist die logische Folge des Naturrechts. Um denselben Gedanken noch einmal
anders auszudrücken: Wenn es keine staatliche Ordnung gibt, ist die Freiheit
eines jeden unendlich. Wenn aber alle unendlich viel Freiheit besitzen, sinkt
die Freiheit eines jeden auf Null.
Mit den Naturgesetzen hat es etwas anderes auf sich. Es sind
Maximen, die unter diesen Voraussetzungen notwendig aus der Vernunft entstehen
und dieser auch einsichtig sind. Diese Naturgesetze entspringen schon im
Naturzustand aus den Köpfen der Menschen, allerdings haben sie dort noch keine
praktische Gültigkeit. Denn der Mensch ist für Hobbes ein Triebwesen; was auch
immer seine Vernunft ersinnt, wird hinfällig, sobald sich seine Triebe dagegen
stemmen. Diese vernünftigen Gesetze können in der Praxis nur Gültigkeit
erlangen, wenn es eine Staatsgewalt gibt, die für ihre Einhaltung sorgt.
Von diesen natürlichen Gesetzen gibt es zwei von primärer
Priorität und eine ganze Reihe von sekundärer; das geht schon aus der
Kapiteleinteilung des Leviathan hervor.
Hobbes formuliert die zwei wichtigen Naturgesetze und ihre
Herleitung - etwas geschraubt - folgendermaßen:
"Also ist folgendes eine Vorschrift oder allgemeine Regel
der Vernunft: suche Friede, solange nur Hoffnung darauf besteht; verschwindet
diese, so schaffe dir von allen Seiten Hilfe und nutze sie; dies steht dir
frei. Der erste Teil dieser Regel enthält das erste natürliche Gesetz: suche
Friede und jage ihm nach; der zweite den Inbegriff des Naturrechts: jeder ist
befugt, sich durch Mittel und Wege aller Art selbst zu verteidigen. Aus diesem
ersten natürlichen Gesetz ergibt sich das zweite: sobald seine Ruhe und
Selbsterhaltung gesichert ist, muß auch jeder von seinem Recht auf alles -
vorausgesetzt, daß andere auch dazu bereit sind - abgehen und mit der Freiheit
zufrieden sein, die er den übrigen eingeräumt wissen will." (Leviathan,
Kap.14)
Einfacher ausgedrückt: Jeder muß vernünftigerweise einsehen,
daß die Beendigung des Krieges aller gegen alle, also der Friede erstrebenswert
ist; dies schon aus Gründen der Selbsterhaltung, die von diesem Krieg gefährdet
ist und der Furcht, die aus ihm entspringt. Ein jeder wird also wünschen, daß
dieser Zustand aufhört. Wenn keine Hoffnung darauf besteht, wird er alles
aufbieten, um sich selbst zu erhalten und zu den "Privilegien"
greifen, die ihm das Naturrecht gestattet; primär wird aber jeder das Ende
dieses Bürgerkriegs wollen.
Einem jeden muß aber auch einleuchten, daß der bellum omnium
contra omnes nur beendet werden kann, wenn er auf sein Naturrecht verzichtet
oder es an eine Obrigkeit überträgt - vorausgesetzt, alle anderen tun es auch.
Wenn er sich weigert, das Recht auf alles aufzugeben, werden die anderen es auch
nicht aufgeben.
Nach Thomas Hobbes ist das zweite Naturgesetz
gleichbedeutend mit der allgemein einleuchtenden Erkenntnis des bekannten
Sprichwortes: "Was andere dir nicht tun sollen, tue ihnen auch
nicht."
Hobbes untersucht als Vorbereitung zu seiner Theorie des
Gesellschaftsvertrag die Möglichkeit einer Übertragung von Rechten. Er vertritt
die Meinung, daß Übertragungen von Rechten nur freiwillig geschehen können;
sonst sind sie ungültig. Die Freiwilligkeit einer solchen Übertragung ist nur
gewährleistet, wenn die Übertragung dem des Rechtes Entsagenden einen Vorteil
bringt. Es gibt Rechte, deren Übertragung keinerlei Vorteil bringt, daher sie
auch nicht gültigerweise übertragen werden können, z.B. das Recht, sich gegen
Gewalt zu verteidigen; überhaupt alles Recht, das die nackte Selbsterhaltung
gewährleistet. Erzwungene Übertragungen sind nach Hobbes ungültig.
Die Übertragung der Rechte erfolgt durch einen Vertrag. Der
Vertrag muß den oben angeführten Kriterien entsprechen. Trotz dem der Vertrag
nicht erzwungen sein darf, ist die bloße Furcht, die uns bewegt, einen Vertrag
einzugehen, kein Hindernis für seine Gültigkeit. Diese offenbar paradoxe
Feststellung (als ob uns gewaltige Furcht nicht de facto zwingen würde!) ist
für Hobbes nötig, um sein kompliziertes Gedankengebäude durchhalten zu können.
Stoßen wir uns nicht weiter daran; solche Argumentationsmuster sind typisch für
Hobbes.
Nun gibt es andere natürliche Gesetzen, die unmittelbar oder
mittelbar aus den oberen folgen. Zunächst verlangen diese anderen Naturgesetze,
daß vertragliche Abkommen eingehalten werden; denn geschieht das nicht, gibt es
keine Chance den Krieg aller gegen alle zu beenden.
Solange es das Recht aller auf alles gibt, existiert keine
Ungerechtigkeit. Gerechtigkeit wird also erst durch die Naturgesetze und die
Verträge bestimmt. Daß Ungerechtigkeit die Verletzung des geschlossenen
vertraglichen Abkommens ist, ist ein weiteres Naturgesetz. Gerechtigkeit aber
ist der durch das Naturgesetz festgelegte Entschluß, jedem das Seinige zu
geben.
Hobbes distanziert sich in diesem Zusammenhang von Menschen,
die aus religiösen Gründen gegen Verträge, insbesonders gegen den
Gesellschaftsvertrag verstoßen, den er zu konstruieren versucht. In diesem
Zusammenhang muß bemerkt werden, daß Thomas Hobbes die Ermordung des
französischen Königs Heinrichs des IV. durch den religiösen Fanatiker Ravaillac
miterlebte, dies mag seine politische Auffassung mitbestimmt haben.
Hobbes hielt ein solches Vorgehen für ein Unrecht. Er meint,
über das Jenseits würde uns nur unser Glaube künden, niemals das Wissen; der
Glaube stützt sich aber auf die Bibel. Letztere, argumentiert Hobbes, würde
aber an vielen Stellen betonen, daß man dem Herrscher folgen muß.
Des Thomas Hobbes religiöse Ansichten sind ein eigenes
Kapitel für sich. Seine Zeitgenossen warfen ihm Atheismus vor; dies stritt er
allerdings ab. Ich denke, niemand hat das Recht, einem anderen Menschen den
Glauben abzusprechen, wenn dieser behauptet, ihn zu haben. Fest steht aber
doch, daß Thomas Hobbes' Religiosität sehr eigenwillig war. Seine Vorliebe galt
dem Alten Testament, sein Gottesbild ist davon sehr geprägt: Der Gott, von dem
in seinem Werk die Rede ist, hat mehr das Wesen des zürnenden, strafenden
Machthabers, nicht des vergebenden, liebenden Vaters des Neuen Testaments. Die
Bibel interpretierte Hobbes aber immer so, wie es ihm gerade in den Kram paßt,
d.h. er läßt sich von ihr nicht viel sagen. Die Interpretation der beiden
biblischen Ungeheuer Behemoth und Leviathan als Bürgerkrieg und geordneter
Machtstaat z.B. ist sehr gewagt und hat wenig Bezug zu den entsprechenden
Kapiteln der Bibel (Hiob 40 und 41). Er sucht im "Leviathan" auch
ständig zu beweisen, daß die Bibel im Prinzip nur eine Wahrheit mitteilt: Das
Gebot, der Obrigkeit zu gehorchen und den Gesellschaftvertrag zu halten. Daß er
mit einer solchen Interpretation die Bibel oftmals vergewaltigt, ist
offensichtlich; seine Intention ist aber, die Bedeutung der Bibel für die
Staatstheorie einzuschränken. In dieser Hinsicht ist er ein typischer Vertreter
der neuzeitlichen Philosophie.
Ein weiteres natürliches Gesetz besagt: "wer eine
Wohltat unverdient empfängt, muß danach streben, daß der Wohltäter sich nicht
genötigt sehe, seine erwiesene Wohltat zu bereuen" (Leviathan, Kap.15).
Dies würde nämlich Versöhnung unmöglich machen und damit dem dauerhaften
Frieden im Staatsinneren entgegenwirken.
Ferner muß jeder dem anderen nützlich werden, wie es Hobbes
ausdrückt. Damit meint er, daß jeder Mensch, der der Gemeinschaft nicht auf
irgendeine Art nützt, damit rechnen muß, verstoßen zu werden, denn auch er
wirkt dem Aufbau einer funktionierenden Gemeinschaft entgegen.
Ein weiteres natürliches Gesetz lautet nach Hobbes:
"ein jeder muß Beleidigungen vergeben, sobald der Beleidiger reuevoll
darum bittet und er selbst für die Zukunft sicher ist" (Leviathan,
Kap.15).
Auch dies ist nötig, um den dauerhaften Frieden zu sichern.
Ferner ist zu beachten: "bei jeder Rüge muß auf die
Größe nicht des vorhergegangenen Übels, sondern des zu erhoffenden Guten
Rücksicht genommen werden" (Leviathan, Kap.15).
Ebenfalls aus der Sicherung des Friedens und aus der
Berücksichtigung des vorigen Gesetzes soll nach Hobbes die Praxis des
Strafvollzuges folgen, nur Strafen zu verhängen, die zur Besserung des Sünders
und zur Warnung anderer dienen. Die Verletzung dieses Gesetzes ist nach Hobbes
Grausamkeit.
Auch schreiben die Naturgesetze vor, daß niemand durch Tat,
Wort, Miene oder Gebärde Verachtung oder Haß gegen jemanden zeigen darf. Auch
diese Regel soll den dauerhaften Frieden garantieren.
Ein weiteres Gesetz legt fest, daß alle Menschen von Natur
aus gleich seien. Diese Regel folgt für Hobbes aus der oben besprochenen
Gleichheit der menschlichen Fähigkeiten. Was die Natur gleich gemacht hat, soll
auch im Staat gleich sein. Die Verletzung dieses Gesetzes bezeichnet Hobbes als
Stolz.
Ferner soll niemand bei einem Friedensschluß ein Recht für
sich verlangen dürfen, daß er dem anderen nicht zugestehen will. Außerdem
sollen Streitsachen von einem unparteiischen Richter entschieden werden. Beide
Gesetze werden wieder durch den Frieden in der Gemeinschaft gerechtfertigt.
Nach einigen Bestimmungen zur Besitzverteilung (...alles
Unteilbare muß gemeinschaftlich genutzt werden) meint Hobbes, die natürlichen
Gesetze würden gebieten, daß Friedensmittler sicher kommen und gehen dürfen.
Wird gegen dieses Gesetz verstoßen, wird es wohl unmöglich, Frieden zu
erreichen.
Den Urteilsspruch eines unparteiischen Richters muß man sich
gefallen lassen, sagt ein weiteres natürliches Gesetz. Denn sonst hat der
Streit zwischen zwei Parteien im Staat nie ein Ende und der Friede ist nicht
gesichert. Der Richter muß natürlich, wie nochmals versichert wird,
unparteiisch sein. Zeugenaussagen sollen ferner Streitereien über eine Sache
entscheiden.
Fassen wir das bisher über Naturgesetze Gesagte nochmals
zusammen. Es gibt zwei "wichtige" Naturgesetze, die unmittelbar
vernünftig einleuchten müssen. Diese besagen im wesentlichen, daß man den
Zustand des Krieges aller gegen alle beenden will, also nach Frieden streben
muß (aus Gründen der Selbsterhaltung); nur, wenn keine Hoffnung darauf besteht,
verteidigt man sich selbst mit allen Mitteln. Der Friede kann aber nur erreicht
werden, wenn jeder einzelne auf sein Recht auf alles, seine absolute Freiheit
sozusagen, verzichtet. Ein jeder soll also mithilfe eines Vertrages die meisten
seiner Rechte auf eine Obrigkeit übertragen, unter der Voraussetzung, daß alle
anderen es auch tun. Nur, wenn alle dies tun, kann der Krieg aller gegen alle
beendet und Frieden erreicht werden. Letztere Einsicht ist gemäß dem
Sprichwort: "Was du nicht willst, das dir geschehe, tue andern auch
nicht".
Neben diesen zwei wichtigen Naturgesetzen gibt es noch
neunzehn weniger wichtige, die allesamt einzig die Aufgabe haben, den Frieden
innerhalb des Staates zu sichern.
Die sogenannten Naturgesetze gibt esnach Hobbes theoretisch
schon im Naturzustand; dies darum, weil sie aufgrund ihrer Vernünftigkeit jedem
Menschen einleuchten. Ihr Gewissen (forum internum) würde sie immer
akzeptieren. Allein, im Naturzustand ist keine staatliche Macht vorhanden, die
die Einhaltung der Gesetze überwacht; es gibt keinen strafenden Gerichtshof
(forum externum). Darum besteht aber keine Garantie, daß die Gesetze
eingehalten werden, denn die Vernunft allein ist zu schwach, um dies zu
gewährleisten - der Mensch ist für Hobbes ja ein Triebwesen. Der aber würde
seiner Selbsterhaltung zuwiderhandeln, der sich dann an die Gesetze hält, wenn
es die anderen nicht tun. Nur, wenn die anderen auf ihr Naturrecht verzichten
und die vernünftigen, natürlichen Gesetze akzeptieren, kann der Krieg aller
gegen alle überwunden werden.
Für Thomas Hobbes ist die Kenntnis der Naturgesetze die
"wahre Sittenlehre" (Leviathan, Kap.15). Seine Philosophie sieht er
als Garanten für den Frieden im Staat und für die Vermeidung des Bürgerkrieges.
Was nun aus der Schlechtigkeit des Menschen einerseits und der Gleichheit der menschlichen Kräfte andererseits im Naturzustand (also bei Fehlen einer staatlichen Zwangsmacht) logisch folgt, ist der sogenannte "bellum omnium contra omnes". Jeder kämpft gegen jeden; dieser Krieg ist ein furchtbares Chaos von Blut und Gewalt. Das schreibt Hobbes u.a. im dreizehnten Kapitel des "Leviathan", wenn er meint:

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen